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   OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10 (https://dejure.org/2012,1478)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2012 - 10 LB 58/10 (https://dejure.org/2012,1478)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 (https://dejure.org/2012,1478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Landwirtschaftsförderung; Erhöhung des Wertes von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung wegen vorweggenommener Erbfolge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für die Festsetzung des betriebsindividuellen Betrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ) VO 1782/2003/EG Art. 33 Abs. 1 Buchst. b
    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für die Festsetzung des betriebsindividuellen Betrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für die Festsetzung des betriebsindividuellen Betrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 909
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002, a.a.O., Rn. 37; v. 28.11.2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002, a.a.O., Rn. 37; v. 28.11.2002, a.a.O. -, Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Die Bestimmung ist auf den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen entsprechend anwendbar (Urt. d. Senats v. 05.07.2011 - 10 LB 172/10 -, DVBl. 2011, 1232, 1233).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-50/92

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Unter einem Fall höherer Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis zu verstehen, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (vgl. EuGH, Urteile v. 18.03.1993 - Rs. C-50/92 - Molkerei-Zentrale Süd , Slg. 1993, I-1053, Rz. 12; v. 11.06.2002 - C-210/00 - Käserei Champion Hofmeister , Slg. 2002, I-6453, Rz. 79, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Unter einer Vorwegnahme der Erbfolge ist nach der - dieses gemeinsame Verständnis wiedergebenden - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger zu verstehen; sie richtet sich im Grundsatz nicht nach dem Erbrecht, sondern muss sich der Rechtsgeschäfte unter Lebenden bedienen (BGH, Urteile v. 30.01.1991 - IV ZR 299/89 -, BGHZ 113, 310, 313; v. 01.02.1995 - IV ZR 36/94 -, NJW 1995, 1349, 1350).
  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Unter einer Vorwegnahme der Erbfolge ist nach der - dieses gemeinsame Verständnis wiedergebenden - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger zu verstehen; sie richtet sich im Grundsatz nicht nach dem Erbrecht, sondern muss sich der Rechtsgeschäfte unter Lebenden bedienen (BGH, Urteile v. 30.01.1991 - IV ZR 299/89 -, BGHZ 113, 310, 313; v. 01.02.1995 - IV ZR 36/94 -, NJW 1995, 1349, 1350).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Demgegenüber hat zwar der Bundesfinanzhof den Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Sinne des § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der ab 1. Januar 1994 geltenden Fassung des Standortsicherungsgesetzes - StandOG - unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks dieser Regelung dahingehend eingeschränkt, dass ein solcher Fall nur dann vorliegt, wenn die Schenkung unter Lebenden mit einem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbfall vergleichbar ist, und dies in dem zu entscheidenden Fall verneint, weil die atypisch stille Beteiligung an einem Unternehmen unter dem Vorbehalt von aufschiebenden Bedingungen und von Kündigungsrechten stand (BFH, Urt. v. 25.01.2001 - II R 52/98 -, BStBl II 2001, 414 = BFHE 194, 445 = NJW 2001, 1967).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Weil es sich bei der Durchführung der gemäß dem integrierten System gewährten Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.05.2002 - C-63/00 - Schilling und Nehring , Slg. 2002, I-4483, Rn. 33 f.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 - Agrargenossenschaft Pretzsch , Slg. 2002, I-11053, Rn. 45; Urt. v. 04.10.2007 - C-375/05 - Geuting , Slg. 2007, I-7983, Rn. 30).
  • OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 144/00

    Benachrichtigungspflicht; Betriebsübergabe; Dritter; fristlose Kündigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Solche Pachtverträge im Rahmen der "gleitenden Hofübergabe" werden bei der Anwendung von § 593a BGB nach überwiegender Meinung der vorweggenommenen Erbfolge gleichgestellt (OLG Celle, Urt. v. 05.09.2001 - 7 U 144/00 -, NdsRpfl 2004, 73; OLG Celle v. 17.01.1991 - 7 U (Lp) 182/90 - AgrarR 1991, 350-351; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, a.a.O.; Heintzmann in: Soergel, BGB, 12. Aufl., zu § 593 a Rdnr. 3; Harke, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2011, § 593a Rz. 3; restriktiver v. Jeinsen, in: Staudinger, 2005, Rz. 7; ablehnend Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, 2011, § 593a Rz. 3).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92

    Rückforderung von Subventionen der Europäischen Gemeinschaft - Bewilligung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10
    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen dieser Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urt. v. 10.03.1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f. = RdL 1994, 329, 332; Beschl. des Senats v. 12.04.2011 - 10 LA 64/09 -, RdL 2011, 194, 195 = AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2011 - 10 LA 64/09

    Rechtsfolgen einer defizitären Abfassung amtlicher Formulare und Ausfüllhinweise

  • OLG Celle, 17.01.1991 - 7 U (Lp) 182/90
  • VG Regensburg, 11.07.2019 - RN 5 K 18.1415

    Keine unionsrechtliche Förderung bei missbräuchlicher künstlicher Gestaltung der

    Das OVG Lüneburg führt in seinem Urteil vom 17.01.2012, Az.: 10 LB 58/10 Rn. 32 und 33, juris, dazu unter anderem aus:.

    Auch die in der Praxis häufig vorkommende "gleitende Hofübergabe" mittels eines Pachtvertrages kombiniert mit einem Erbvertrag, der den Pächter absichert, fällt unter die vorweggenommene Erbfolge (vgl. OVG Lüneburg vom 13.03.2012, Az.:10 LB 184/09; OVG Lüneburg vom 17.01.2012, Az.: 10 LB 58/10; VG Hannover: Gerichtsbescheid vom 27.02.2008 - 11 A 3058/0; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl. 1997, zu § BGB § 593 a BGB, Rz. 7).

    Nur in Zusammenschau mit einer gemeinsamen Erklärung des Erblassers und des Erben oder vergleichbarer Vereinbarungen ergibt sich der Charakter einer vorweggenommenen Erbfolge bei einem sonst normalen Landpachtvertrag (vgl. OVG Lüneburg vom 13.03.2012, Az.:10 LB 184/09; OVG Lüneburg vom 17.01.2012, Az.: 10 LB 58/10).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09

    Anspruch eines Landwirts auf Zuweisung höherwertiger Zahlungsansprüche i.R.d.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, juris) ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile v. 30.01.1991 - IV ZR 299/89 -, BGHZ 113, 310, 313; v. 01.02.1995 - IV ZR 36/94 -, NJW 1995, 1349, 1350) unter einer Vorwegnahme der Erbfolge die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger zu verstehen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 17.01.2012 - 10 LB 58/10 - und - 10 LB 88/10 -, beide juris) muss der Antrag auf Festsetzung von Zahlungsansprüchen alle erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten, die für die abschließende Entscheidung der zuständigen Landesstelle erforderlich sind; der Antragsteller muss dafür die von der Behörde bereitgestellten Formulare nutzen.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14

    Eines weiteren Antrags im Sinne eines Übertragungs-/Überlassungsantrags in den Fällen, in denen der Betriebsinhaber während des Bezugszeitraums, spätestens am 31. Dezember 2004, seinen Rechtsstatus oder seine Bezeichnung ändert im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 795/2004, wie er offenbar unter Abschnitt II Ziffer 4.5 des amtlichen Antragsformulars vorgesehen ist, bedarf es - entgegen der Auffassung der Beklagten - hingegen nicht (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, juris, für den Fall des Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und - 10 LB 88/10 -, juris, für den Fall des Art. 15 dieser Verordnung).

    Denn sie hat unter Verwendung der von der Agrarverwaltung bereitgestellten amtlichen Vordrucke die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nachzuweisen (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012, a.a.O., in den Fällen des Art. 13 und 15 Verordnung (EG) Nr. 795/2004).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteil vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10

    Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, RdL 2012, 162 = AUR 2012, 215) ist eine vorweggenommene Erbfolge hinsichtlich eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht nur dann zu bejahen, wenn zwischen Übergeber und Übernehmer ein Übergabevertrag nach §§ 7 Abs. 1 Alt. 2, 17 HöfeO abgeschlossen worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22

    Agrarförderung; Beihilfefähigkeit; Direktzahlungen; höhere Gewalt;

    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
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